Presseschau Gerichte

Demokratie auf dem Seziertisch

Gerichtsurteil erlaubt finanziell unbegrenzte Einflussnahme auf Wahlkampagnen
Im Sinne der Gründungsväter?
Im Sinne der Gründungsväter?

Am 21. Januar 2010 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Begrenzung dafür auf, wie viel Unternehmen für Wahlwerbung ausgeben dürfen. Begründet wurde das mit dem ersten Zusatzartikel der Verfassung, der Meinungsfreiheit garantiert, die auch für Unternehmen gelte. Unternehmen werden also in dieser Hinsicht mit Personen gleichgesetzt. Diese richterliche Entscheidung ist stark umstritten. Weiterlesen … »

Macht hoch die Tür

Das Bundesverfassungericht urteilt über die europäsische Flüchtlingspolitik

Der Deutschlandfunk berichtet über die europäische Asylpolitik: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berät über den Fall eines Irakers, der gegen seine Abschiebung nach Griechenland geklagt hatte. Bislang werden nach der Drittstaatenregelung (Dublin-II) Asylsuchende in das Land zurückgewiesen, in dem sie in die Europäische Union eingereist sind. In Griechenland existiert jedoch kein funktionierendes Asylsystem, so daß viele Asylsuchende auf der Straße leben und keine Chance auf ein ordentliches Verfahren haben: Die Grenzstaaten sind mit der Lastenverteilung durch das Dublin-II-Abkommen hoffnungslos überfordert. Die europäische Verordnung wurde 2003 nach dem Vorbild der deutschen Drittstaatenregelung beschlossen, welche Kernbestandteil der Einschränkung des Grundrechts auf Asyl im Jahr 1992 war. Weiterlesen … »

Eine Verfassungsänderung zwischen Hoffen und Bangen

Die Verfassungsreform in der Türkei und die Rolle der Regierungspartei AKP
Verteilung der Wahlergebnisse nach Provinzen: Grün - "Zustimmung" / Rot - "Ablehnung" <br/>Grafik von AxG
Verteilung der Wahlergebnisse nach Provinzen: Grün - "Zustimmung" / Rot - "Ablehnung" Grafik von AxG

Die erfolgreiche Volksabstimmung, bei der 58% der Wähler einer Verfassungsreform in der Türkei zustimmten, zeigt vor allem, wie tief gespalten das Land ist. Denn weniger die konkreten Inhalte der Verfassungsänderung standen zur Wahl als vielmehr die regierende AKP und insbesondere die Person des Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Nur vor diesem Hintergrund lassen sich das Referendum interpretieren und die unterschiedlichen Bewertungen der Inhalte nachvollziehen. Weiterlesen … »

Auf der Flucht vor den Menschenrechten

Berichte zu der Situation an Europas Grenzen
Bootsmigrant auf Fuerteventura 2006 <br/>Foto von noborder network
Bootsmigrant auf Fuerteventura 2006 Foto von noborder network

Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20.6. sind einige Bericht über die europäische Grenzpolitik erschienen. Die Le Monde diplomatique zeigt ein Panorama über Methoden der Flüchtlingspolitik. Durch Abkommen mit Staaten wie Libyen und Marokko werden Menschenrechte mißachtet und zugleich die Verantwortung ausgelagert. Aber auch weiter entfernte Staaten wie Senegal werden ermuntert, ihre Grenzen zu schließen. Telepolis schaut sich dagegen die innereuropäische Flüchtlingspolitik an. Durch die Drittstaatenregelung können Asylsuchende nur in den »Grenzstaaten« Europas Schutz beantragen: In Griechenland gibt es jedoch de facto kein Asylrecht; Rückführungen dorthin sind ausgesetzt, da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Die Tagesschau beschäftigt sich mit der fragwürdigen Abschiebepolitik Italiens nach Libyen, das beschuldigt wird, diese in der Wüste ohne Versorgung auszusetzen.

Stiefel im Dreck

Wie der Kampf gegen Korruption in Italien scheiterte
Silvio Berlusconi und sein Lehrmeister Bettino Craxi <br/>Foto von Hytok
Silvio Berlusconi und sein Lehrmeister Bettino Craxi Foto von Hytok

Mit dem Zusammenbruch des Parteiensystems in Italien zu Beginn der 90er Jahre gab es Hoffnungen auf einen Neuanfang: Unter dem Motto Mani Pulite (Saubere Hände) bekämpften Richter und Staatsanwälte Korruption und Filz. Doch dieser Versuch kann mittlerweile als gescheitert angesehen werden. Nicht zuletzt dank der Regierung Silvio Berlusconis, die mit zahlreichen Gesetzen die Justiz bekämpft, indem vormalige Straftaten legalisiert wurden. Diese Gesetzesänderungen wurden auch von der linken Regierung nicht zurückgenommen.

Auch wenn wenig Hoffnung auf Reformen besteht, sehen einige das Ende des aktuellen politischen Systems kommen, ähnlich wie vor 20 Jahren. Doch auch Berlusconi kam nicht aus der Wüste, sondern knüpfte an politische Lehrmeister wie Bettino Craxi an.

Die Früchte des vergifteten Baumes

Wie das Grundgesetz auf die Streckbank kam
Geeigneter Ort für eine Streckbank: Im Museum <br/>Foto von Wugging Gavagai
Geeigneter Ort für eine Streckbank: Im Museum Foto von Wugging Gavagai

Wolfgang Wetzel blickt auf das Verfahren gegen den ehemaligen Vize-Polizeipräsidenten Frankfurts Wolfgang Daschner zurück. Er hatte dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler mit Folter gedroht und somit gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies wurde als einsame Entscheidung in einer Notsituation verkauft; doch Wetzel verdeutlicht, daß das Vorgehen mit der hessischen Landesregierung abgestimmt war: Daschner stand in ständigem Kontakt mit dem Innenministerium, das vom zukünftigen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier geleitet wurde. Wetzel meint, daß gerade die Androhung Daschners, seine Hintermänner zu nennen, zu einem milden Urteil geführt habe. Er analysiert die Debatte in den deutschen Medien; der Fall sei der Versuch gewesen, Aussageerpressung in Deutschland wieder hoffähig zu machen.

Zahlreiche Rechtsgelehrte, Wissenschaftler und sonstige Experten machten sich in der Folge daran, Folter als rechtstauglich darzustellen.

Wahrheitsfindung im Rampenlicht

Haben die Medien Jörg Tauss vorverurteilt?

Bettina Winsemann hat auf Telepolis den Prozess wegen des Besitzes von Kinderpornographie gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss untersucht, und viel fragwürdiges gefunden. Dazu zählt die suggestive Berichterstattung vieler Medien, die einer Vorverurteilung gleiche und auf den Prozess Einfluß genommen habe:

Es bleibt zu hoffen, dass die im Netz laut gewordene Kritik an der Art, wie Hausdurchsuchungen, Verhaftungen etc. immer stärker im TV-Serien-Stil choreografiert werden, sich nicht nur auf die »Causa Tauss« beschränkt, sondern allgemeingültig formuliert wird. Denn immer öfter agieren Staatsanwaltschaften und Medien wie Regisseure und Produzenten von Liveübertragungen, sind bei Hausdurchsuchungen vor Ort, sorgen für oft einseitige Berichterstattung und demzufolge auch für Sym- oder Antipathie gegenüber den Betroffenen.

Aber auch das Urteil selbst sei fragwürdig, da Journalisten aufgrund »beruflicher Pflichten« in Besitz des Material kommen dürften, Abgeordente dagegen nicht.

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