Presseschau Steuern

Stromdumping

Gabriels Pläne auf dem Prüfstand

Thorsten Hild hat die Pläne der Bundesregierung zur Neugestaltung der Energiewende analysiert. Seiner Einschätzung nach beruhen sie nicht nur auf falschen Voraussetzungen, sondern gefährden auch die wirtschaftliche Prosperität in Europa. Hild kritisiert beispielsweise die Milchmädchenrechnung, statt anteiliger Energiekosten der Unternehmen die absoluten Stromkosten als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Problematischer scheint ihm aber noch zu sein, dass durch die dauerhafte Gewährung der Rabatte der Anreiz für die Unternehmen, in Energieeffizienz zu investieren, verloren gehe. Schließlich droht die privilegierte Behandlung deutscher Unternehmen, den europäischen Konkurrenten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil zu verschaffen.

Nicht nur fürs Gemeinwohl

Private Stiftungen und ihre Folgen

In den Jahren der Regierungen Schröder und Merkel wurde das deutsche Stiftungsrecht erheblich verändert, vor allem steuerlich zugunsten privater Stiftungen. Die Folge ist ein Boom dieser Rechtsform, mittlerweile existieren fast 20.000 davon. Zwar engagieren sich gemeinnützige Stiftungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen, teilweise mit hohen Summen. Aber diese Wohltätigkeit ist - trotz erheblicher Steuervorteile, also letztlich unter finanzieller Beteiligung der Allgemeinheit - in keiner Weise demokratisch legimitiert oder kontrolliert. Stattdessen entscheidet der Stifter nach eigenem Gutdünken über die Verwendung der Mittel. Anders als etwa in den USA müssen Einnahmen und Ausgaben auch nicht veröffentlicht werden. Aber Stiftungen werfen noch weitere Probleme auf. Denn trotz ihrer offiziellen Gemeinnützigkeit dienen sie häufig durchaus eigennützigen Motiven. Das kann sich in politischer Einflussnahme oder auch schlicht durch die Bildung von persönlichen Netzwerken und dergleichen manifestieren. Matthias Holland-Letz fordert deshalb eine Reform des Stiftungsrechts.

Steuern im Wahlkampf

Verzerrungen und Tricks in den Medien

SPD, Grüne und Linkspartei versprechen im Wahlkampf deutliche Steuererhöhungen für Wohlhabende. In zahlreichen Medien werden diese Pläne sehr kritisch behandelt. Leider aber nicht immer mithilfe seriöser Argumentationen, findet Wolfgang Lieb. Demnach würde hauptsächlich auf die nominal steigenden Steuereinnahmen und auf die Gefahren für »die Wirtschaft« verwiesen. Dabei seien andere Kriterien viel aussagekräftiger. So sei der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in den 90er Jahren mit 53 Prozent weit höher gewesen als ihn nun rot-rot-grün anheben wollten. Hinzu komme die Abschaffung der Vermögensteuer sowie die drastische Senkung einiger anderer Kapitalsteuern in den vergangenen Jahren. Die Steuerlast für Vermögende und Spitzenverdiener ist also ganz erheblich gesunken. Abgesehen von diesen Fakten stimme eine deutliche Mehrheit der Bürger den Steuererhöhungsplänen zu, wie verschiedene Umfragen ergeben.

Wohlstand für alle?

Die Schere geht auseinander in Deutschland

Seit vielen Jahren entwickeln sich die sozialen Schichten auseinander, das zeigen zahlreiche Studien ganz eindeutig. Die Umverteilung und Anhäufung gigantischer Vermögen wurde durch eine Politik gefördert, die den obersten zehn Prozent enorme Vorteile bescherte - und zwar von allen Regierungen, seien sie nun schwarz-gelb, rot-grün oder rot-schwarz. Ein Film des ZDF zeigt einige Ausschnitte aus einer Gesellschaft, in der Reichtum nicht nur wächst, sondern sich auch reproduziert. Denn schon in der Kita greifen Selektionsmechanismen, die dafür sorgen, dass sich an der Spaltung zukünftig nichts ändert. Auf der anderen Seite verlieren Menschen ihre Jobs, ihre Perspektive und zuletzt auch ihre Würde. Und sie haben nicht Teil an Vielem, was das Leben lebenswert macht. Weiterlesen … »

Zeit für eine Wende

Eine Korrektur von Steuer- und Finanzmarktpolitik wäre notwendig

Die Wohlhabenden unter den Deutschen besitzen ein gewaltiges Vermögen, etwa 7,2 Billionen Euro. Wohlgemerkt: die Wohlhabenden. Denn ein Drittel dieses Eigentums konzentriert sich auf das reichste Prozent, ein weiteres Drittel auf die folgenden neun Prozent der Bevölkerung. Ein Großteil dagegen verfügt über keinerlei Vermögen. Die Verbindung aus »Bankenrettungspaketen« in der Finanzkrise und der sozial unausgewogenen Steuerpolitik der letzten Dekade hat zu dieser Entwicklung erheblich beigetragen. Zugleich stiegen die staatlichen Schulden in schwindelerregende Höhe. Angebracht wäre deshalb eine Belastung eben dieser Privatvermögen - um weitere Kürzungen bei notwendigen Ausgaben zu vermeiden und stattdessen all das zu finanzieren, das wirklich der Gesamtheit zugute kommt, findet Dierk Hirschel. Die Vermögensabgabe ist auf diesem Weg allerdings nur ein erster Schritt.

Der Anstieg der Staatsverschuldung ist nicht das Ergebnis laxer Haushaltspolitik, sondern Folge einer schamlosen politischen Reichtumspflege und der großen Finanzmarktkrise. Das Gemeinwohl schrumpfte zugunsten steigender Vermögen. Und jetzt sollen die Schuldenberge dadurch abgetragen werden, dass abhängig Beschäftigte, Rentner und Arbeitslose den Gürtel enger schnallen. Damit muss endlich Schluss sein. Die Schuldenfrage ist eine Verteilungsfrage. Der private Reichtum muss jetzt zum Abbau der Staatsschulden herangezogen werden. In den letzten Wochen wurde in diesem Zusammenhang verstärkt über das Instrument einer Vermögensabgabe diskutiert. Das ist gut so. Eine einmalige Vermögensabgabe auf Geld-, Immobilien- und Betriebsvermögen könnte einen wichtigen Beitrag leisten, um den milliardenschweren Schaden der Finanzmarktkrise zu beheben.

Halbe Sachen?

Nochmals zum Vorschlag einer Vermögensabgabe des DIW

Stefan Bach, Autor der aufsehenerregenden Idee einer einmaligen Vermögensabgabe, nimmt in einem Beitrag für die Zeit Stellung zu den Vorwürfen der Medien und Ökonomen. Vielfach wurde sein Vorschlag als »Enteignung«, als »naiv und gefährlich« oder - mittlerweile allerorten ein fragwürdiges Standardargument - als abträglich für das Vertrauen der Märkte bezeichnet. Dem entgegnet Bach: Jede Steuer ist als Zwangsabgabe ohne direkte Gegenleistung de facto eine Enteignung, also auch beispielsweise die Mehrwertsteuer - die aber untere Einkommensgruppen weit überproportional belastet. Enteignungen sind auch vom Grundgesetz gedeckt, so lange eine Verhältnismäßigkeit gewährleistet bleibt. In den letzten Jahren haben Vermögende ohnehin von Reformen im Steuerrecht massiv profitiert. Im Übrigen würden mögliche Staatspleiten oder ein Ende des Euros Reiche weit mehr kosten als diese Maßnahme. Weiterlesen … »

Geben ist seliger denn nehmen

Zum aktuellen Steuervorschlag des DIW

Wolfgang Lieb analysiert den jüngsten Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Verbesserung der Staatsfinanzen. Kurz gesagt werden darin zwei Möglichkeiten behandelt: Eine Zwangsanleihe Vermögender, also die verpflichtende Verleihung ihres Geldes an den Bund ist eine Variante. Zu Recht merkt Lieb hierzu an, dass damit lediglich eine Umschichtung der Staatsschulden erreicht würde, nicht aber eine wirkliche Lösung. Schließlich müssten diese Kredite genauso verzinst und getilgt werden wie freiwillige Kredite an den Staat. Ein zweiter Vorschlag geht dahin, eine (einmalige) Vermögensabgabe zu erheben. Diese würde erst für Eigentum über 250.000 bzw. 500.000 Euro (für Ehepaare) gelten, Betriebsvermögen bis fünf Millionen bliebe ebenfalls befreit. So könnten Einnahmen von möglicherweise über 200 Milliarden Euro erzielt werden.

Gerade der zweite Vorschlag ist aus mehreren Gründen bedenkenswert. Zunächst würde damit der wachsenden Ungleichheit in der Gesellschaft entgegengewirkt - seit gut zehn Jahren profitieren fast ausschließlich Wohlhabende vom Wirtschaftswachstum. Außerdem würde so indirekt gewährleistet, dass die Begünstigten der staatlichen Bankenrettungspakete der Vergangenheit für die dabei entstandenen Kosten aufkommen würden. Hinzu kommt, dass mit einer Erhöhung der Staatseinnahmen die Ausgaben, gerade im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich nicht gekürzt werden müssten. Im Übrigen bliebe die Kaufkraft der großen Bevölkerungsmehrheit erhalten, was die Binnennachfrage nicht belasten würde - anders, als das beispielsweise bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer der Fall wäre.

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