Presseschau Beitrag

Geringe Anlässe

Die Staatanwaltschaft Dresden lotet ihre Grenzen aus
Kundgebung nach Razzia in Berlin <br/>Foto von Björn Kietzmann
Kundgebung nach Razzia in Berlin Foto von Björn Kietzmann

Im Vorfeld einer Kundgebung von Neonazis in Dresden am 13.2.2010 hat die Polizei in Berlin und Dresden Räume von Gruppen des Bündnisses »Dresden nazifrei« durchsucht. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius kam zu der Auffassung, dass der Aufruf auf Plakaten »Gemeinsam blockieren« bereits gegen das Versammlungsgesetz verstoße und eine Razzia rechtfertige. Verschiedene Politiker kritisieren das Vorgehen, in Berlin kam es zu einer Kundgebung. Hintergund ist ein neues Versammlungsgesetz für Sachsen,  welches möglicherweise bereits vor der Kundgebung im Febraur trotz verfassungsrechtlicher Bedenken verabschiedet wird.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Novelle des bayrischen Versammlungsgesetztes von 2008 beanstandet. Der Zeit-Blog Störungsmelder fragt, ob gegen das breite politische Bündnis vorgegangen werden soll. 

Connie Uschtrin kritisierte jüngst im Freitag das überzogene Vorgehen der Bundesstaatsanwaltschaft, die immer wieder vom Bundesgerichtshof in ihre Schranken verwiesen wurde. Christoph Butterwege sieht in der Programmatik der Bundesregierung eine Relativierung des Rechtsextremismus.