Presseschau Beitrag
Ein Schritt zurück
Streubomben gehören zu den grausamsten Kriegswaffen unserer Zeit. Sie werden großflächig und nicht zielgerichtet eingesetzt, was dazu führt, dass im Durchschnitt 98 Prozent der Menschen, die durch Streubombenangriffe sterben, Zivilisten sind. Die 2010 in Kraft getretene Oslo-Konvention der Vereinten Nationen (UN) über das Verbot von Streumunition sah vor, sowohl die Benutzung als auch die Herstellung von Streubomben umgehend einzustellen. Sie wurde von 111 der 193 UN-Staaten - so auch Deutschland - ratifiziert. Einige Staaten, vor allem die USA, Russland, China, Indien, Pakistan und Israel, verweigerten sich jedoch dem Abkommen. Aktuell wird eine neues Abkommen verhandelt, das de facto eine Aufweichung der Oslo-Konvention darstellt. Es sieht vor, dass für Streubomben, die nach 1980 produziert werden, längere Übergangsfristen eingeführt werden.
Nichtregierungsorganisationen wie „Brot für die Welt“ und „Handicap International Deutschland“ kritisieren in einem öffentlichen Appell, dass die Bundesregierung sich an den Verhandlungen über das neue Abkommen beteiligt, obwohl sie die Oslo-Konvention unterzeichnet hat. Schon bei den Verhandlungen zu diesem Abkommen hatten sich deutsche Rüstungskonzerne erfolgreich dafür eingesetzt, dass einige der von ihnen produzierten Streumunitionstypen nicht unter die Verbotsdefinition fallen. So sei etwa eine Bombe des Rüstungskonzerns Diehl als „ungefährlich“ einzustufen.
Sollte das neue Abkommen über das Verbot von Streumunition in Kraft treten, würde es eine Schwächung der Oslo-Konvention und damit die Rücknahme eines erheblichen zivilisatorischen Fortschritts bedeuten.